Die BULIDSEC LTD, ihre verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber (im Folgenden „BULIDSEC“) gewähren Ihnen (im Folgenden „ANWENDER“) als Anwender der vorliegenden Software (im Folgenden „SOFTWARE“) ein Nutzungsrecht an der SOFTWARE ausschließlich unter der Bedingung, dass Sie allen Inhalten dieser Lizenzvereinbarung zustimmen. Durch das akzeptieren dieser Lizenzvereinbarung oder einer gleichsinnigen Willensäußerung kommt ein rechtsverbindlicher Nutzungsvertrag gemäß den folgenden Bestimmungen zwischen dem ANWENDER und BULIDSEC zustande. Lesen Sie diese Lizenzvereinbarung sorgfältig. Falls Sie nicht zustimmen, so klicken Sie bitte auf die entsprechende Schaltfläche oder äußern sich anderweitig in diesem Sinne und verwenden Sie die SOFTWARE in diesem Fall nicht.

  1. Definitionen

„E-Mail-Identitätsschutz-Dienste“: Von BULIDSEC-Produkten genutzte Dienste und Inhalte, die bei der Identifizierung von kompromittierten E-Mail-Identitäten verwendet werden.

„Software-Update“: Eine Version der SOFTWARE, die veröffentlicht wurde um die vorherige Version der SOFTWARE zu ersetzen.

„Lizenzdokument“: Das BULIDSEC-Lizenzzertifikat oder ein gleichlautendes von BULIDSEC ausgestelltes Lizenzdokument oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem ANWENDER und BULIDSEC, aus der der Umfang und die Nutzungsdauer der Lizenz hervorgeht. Diese Informationen können auch in dem Abonnement-Bereich des ANWENDERs auf die BULIDSEC-Produktwebseite genannt werden.

„Lizenz“: Recht zur Nutzung der SOFTWARE auf maximal einem Endgerät (PC -physisch oder virtuell-, Tablett PC etc.). Eine Lizenz gilt als „genutzt“, wenn sie in den Direktzugriffspeicher (RAM) eines Endgerätes geladen oder auf dessen Permanentspeicher (Festplatte o.ä.) installiert ist.

„Zugangsdaten“: Alle Registriernummern, Benutzernamen, Passwörter etc. die im Lieferumfang der Software enthalten sind oder von BULIDSEC während der Installation oder Nutzung der SOFTWARE bezogen werden (beispielsweise um Zugang zu E-Mail-Identitätsschutz-Dienste oder Software-Updates zu erhalten).

  1. Nutzungsrecht

Gemäß den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt BULIDSEC dem ANWENDER ein nicht ausschließliches, zeitlich befristetes und nur gemäß den hier angeführten Bestimmungen übertragbares Nutzungsrecht an der SOFTWARE zum internen Geschäftsbetrieb des ANWENDERs entsprechend des im Lizenzdokument festgelegten Umfanges sowie der dort genannten Nutzungsdauer. Zusätzlich erhält der ANWENDER das Recht, eine Kopie der SOFTWARE zu Archivierungszwecken anzufertigen, die auch für die Wiederherstellung nach einem Notfall verwendet werden kann. Das Nutzungsrecht erstreckt sich explizit auch auf alle Software-Updates, die von BULIDSEC im durch das Lizenzdokument festgelegten Nutzungszeitraum freigegeben werden.

Der ANWENDER darf die SOFTWARE maximal auf der Anzahl von PCs installieren und zum Schutz von der Anzahl von E-Mail-Identitäten nutzen, die im von BULIDSEC ausgestellten Lizenzdokument genannt wird. Das Lizenzdokument dient dem ANWENDER als Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung der entsprechenden Anzahl von Lizenzen.

Der ANWENDER ist nicht berechtigt, die SOFTWARE ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch BULIDSEC (i) zu nutzen, zu kopieren, zu ändern, zu vermieten, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben oder die SOFTWARE sonst wie entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zu überlassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gestattet; (ii) eigene Produkte auf Basis der SOFTWARE zu erstellen; (iii) zurück zu entwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren. Der ANWENDER ist darüber hinaus nicht berechtigt, Zugangsdaten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BULIDSEC an Dritte weiterzugeben.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die SOFTWARE ist Eigentum von BULIDSEC oder ihren Lizenzgeber und ist urheberrechtlich geschützt. BULIDSEC und ihre Lizenzgeber bleiben Inhaber aller Rechte, Titel und Nutzungsrechte an der SOFTWARE sowie allen Kopien, Verbesserungen, Erweiterungen, Änderungen und abgeleiteten Produkte der SOFTWARE. Alle dem ANWENDER nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben bei BULIDSEC bzw. deren Lizenzgeber. Das Nutzungsrecht an der SOFTWARE gem. Ziffer 2 geht erst nach vollständiger Bezahlung an den ANWENDER über.

  1. Gewährleistung

BULIDSEC gewährleistet, dass die SOFTWARE, sofern wie von BULIDSEC ausgeliefert und gemäß der Dokumentation eingesetzt, in einem Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab der Lieferung im Wesentlichen der Dokumentation entspricht. Entspricht die SOFTWARE dieser Gewährleistung nicht und teilt der ANWENDER BULIDSEC dies innerhalb des Gewährleistungszeitraums von neunzig (90) Tagen mit, bietet BULIDSEC nach eigenem Ermessen eine der folgenden Möglichkeiten an: (i) Reparatur der SOFTWARE, (ii) Ersatz der SOFTWARE durch Software mit, im Wesentlichen, demselben Funktionsumfang oder (iii) Beendigung dieser Lizenzvereinbarung und Rückerstattung der entsprechenden für die nicht konforme SOFTWARE entrichteten Lizenzgebühren. Die oben genannte Gewährleistung schließt Mängel aus, die durch Unfall, Missbrauch, nicht autorisierte Reparatur, Veränderungen bzw. Erweiterungen oder unsachgemäßen Einsatz entstanden sind. Soweit dies die geltenden Gesetze zulassen, sind die genannten Garantien ausschließlich und ersetzen alle anderen ausdrücklichen, stillschweigenden oder vorausgesetzten Garantien, einschließlich der Garantien für die Eignung für einen bestimmten Zweck und für ausreichende Qualität. BULIDSEC garantiert ausdrücklich nicht, dass die SOFTWARE allen Anforderungen des ANWENDERS genügt oder dass der Betrieb der SOFTWARE unter allen Umständen störungsfrei verlaufen wird. BULIDSEC, ihre Lizenzgeber, Zulieferer, Lizenznehmer oder Handelspartner sind nicht haftbar für jedwede materiellen oder immateriellen Schäden beim ANWENDER, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Nutzung der SOFTWARE oder dieser Lizenzvereinbarung entstehen, entstanden sind oder entstehen könnten, ausgenommen Fälle grober Fahrlässigkeit oder anderer auf Grund gesetzlicher Bestimmungen festgelegter Sachverhalte. In jedem Fall ist diese Haftung beschränkt auf den für die Nutzung der SOFTWARE entrichtete Kaufpreis oder im Falle von Personenschäden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Regeln und Bestimmungen in Bezug auf den Einsatz der SOFTWARE ist ausschließlich der ANWENDER verantwortlich. Er verpflichtet sich mit der Annahme dieser Lizenzvereinbarung zu deren Einhaltung.

  1. Technischer Support

Unter dieser Lizenzvereinbarung hat BULIDSEC keine Verpflichtung, Wartung bzw. Support für die SOFTWARE zur Verfügung zu stellen. BULIDSEC erbringt freiwillig und nach eigener Maßgabe Support für die SOFTWARE gemäß den jeweils gültigen Richtlinien von BULIDSEC.

  1. Ende der Lizenzvereinbarung

Diese Lizenzvereinbarung endet sofort, wenn der ANWENDER gegen enthaltene Bestimmungen verstößt. Nach Beendigung ist der ANWENDER verpflichtet, die Nutzung der SOFTWARE mit sofortiger Wirkung einzustellen und sämtliche Kopien zu vernichten.

  1. Übertragung

Der ANWENDER ist berechtigt, die in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte und diese Lizenzvereinbarung ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BULIDSEC und ausschließlich als Ganzes an Dritte zu übertragen.

  1. Geltendes Recht

Diese Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Ist eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise gesetzeswidrig oder von BULIDSEC nicht durchsetzbar, so ist diese von BULIDSEC im höchstmöglichen Umfang zu ersetzen und bleiben die übrigen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung davon unberührt. Der Verzicht auf die Durchsetzung der Rechte im Fall einer Verletzung der Rechte aus dieser Lizenzvereinbarung stellt keinen solchen Verzicht für etwaige spätere Verstöße oder Verletzungen dar.

  1. Software Dritter

Die SOFTWARE kann Software anderer Hersteller enthalten, die im Rahmen von Open Source- oder freien Softwarelizenzen verfügbar sind. Diese Lizenzvereinbarung hat keinen Einfluss auf Rechte oder Pflichten, die im Rahmen dieser Open Source- oder freien Softwarelizenzen gelten. Ungeachtet gegensätzlicher Angaben in solchen Lizenzen, gelten die Gewährleistungsbeschränkungen und der Haftungsausschluss in dieser Lizenzvereinbarung auch für die Software anderer Hersteller.

  1. Weitere Vereinbarungen

Diese Lizenzvereinbarung und die Lizenzdokumente zur SOFTWARE stellen die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen dem ANWENDER und BULIDSEC in Bezug auf SOFTWARE dar und treten an die Stelle aller vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Angebote und Zusagen bezüglich der SOFTWARE. Diese Lizenzvereinbarung kann nur durch Lizenzdokumente oder eine andere schriftliche Vereinbarung geändert werden, die gemeinsam mit dieser Lizenzvereinbarung oder nachfolgend erstellt und von BULIDSEC und dem ANWENDER unterzeichnet worden sind.

 

BULIDSEC LTD, 2018